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Du hast deine Reise gebucht und befindest dich gedanklich schon im Flieger Richtung Sonne, Sand und Meer. Vergiss jedoch bei deiner Vorfreude nicht eine Reiserücktrittsversicherung. Denn schnell kommt einmal etwas dazwischen und dann möchte jeder abgesichert sein. Mit den nachfolgenden Tipps brauchst du dir künftig keine Sorgen mehr machen.

Eine Reiserücktrittsversicherung sichert dich gegen hohe Stornogebühren ab, für den Fall, dass du eine geplante Reise nicht antreten kannst. Ist in der Rücktrittsversicherung ein Reiseabbruch versichert, profitierst du zusätzlich von einem Schutz vor teuren Umbuchungen. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn du mit Senioren oder Kindern verreist.

Weshalb ist eine Reiserücktritts-Versicherung wichtig?

Bei der Reiseplanung investierst du sehr viel Zeit, um den Urlaubsort auszuwählen und die passende Unterkunft. Währenddessen erhöht sich deine Vorfreude auf einen tollen, entspannten Urlaub. Doch was geschieht, wenn du unerwartet deine Reise nicht antreten kannst? Gründe hierfür gibt es viele, beispielsweise ein unerwarteter Todesfall in der Familie oder dein Kind erkrankt. Du kannst nicht auf alles vorbereitet sein.

Um einen möglichst risikolosen Reiserücktritt über die Bühne zu bringen, lohnt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese versichert dich, wenn du eine gebuchte Reise überraschenderweise nicht antreten kannst. Ferner erspart sie dir hohe Kosten, die durch eine Reisestornierung entstehen können. Denn je später du die Reise stornierst, umso höher gestalten sich Stornokosten. So erreichen diese in aller Regel bei einem Rücktritt fünf Tage vor dem geplanten Reisetag bis zu 80 Prozent der ursprünglichen Reisekosten.

Allgemein kannst du zwischen zwei Arten der Rücktrittsversicherung wählen. Einerseits gibt es die Einzel-Police, andererseits die Jahresversicherung. Für eine größere Reise genügt eine Einzel-Police. Planst du allerdings im Jahr mehrere Reisen, ist ein Jahresvertrag empfehlenswert.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung ratsam?

Gerade, wenn du mit Kindern oder Senioren verreist, wiegt ein Erkrankungsrisiko schwer. Wenn du deine Reise online buchst, kannst du in aller Regel eine Reiseversicherung dazu buchen. Jedoch ist dies weniger ratsam. Denn hier liegen hohe Tarife, verbunden mit schlechten Konditionen, vor. Außerdem erzielt das Reisebüro für jeden Vertragsabschluss Provisionen.

Deshalb schließe eine Reiserücktrittsversicherung stets unmittelbar nach Buchung der Reise ab. Vergleiche zuvor sorgfältig alle Anbieter.

Wie schaut es mit einer Reiserücktrittsversicherung während der Corona Pandemie aus?

Generell greift die Versicherung ausschließlich bei überraschenden Ereignissen oder bei Krankheit. Befürchtest du wegen dem Coronavirus deinen Urlaub stornieren zu müssen, wirst du kein Geld von dieser Versicherung erhalten. Eine andere Situation stellt es dar, wenn du selbst am Coronavirus erkrankst. Hier greift die Reiserücktrittsversicherung.

Für welche Versicherungsfälle zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Allgemein zahlen Reiserücktrittsversicherungen ausschließlich in bestimmten Fällen. Ausnahmslos übernimmt die Versicherung plötzlich eingetretene Fälle, wie einen Todesfall im engsten Familienkreis. Wann deine Versicherung zahlt, entnimmst du generell deinen Versicherungsunterlagen.

Darauf solltest du bei einer Reiserücktrittsversicherung achten

Abhängig von deiner persönlichen Lebenssituation wählst du die für dich passende Police. Studierst du zum Beispiel noch, plane vorsichtshalber eine eventuelle Prüfungswiederholung mit ein. Hier schließt du bestenfalls eine Reiserücktrittsversicherung ab, die einen Rücktritt auch dann akzeptiert, wenn du eine Prüfung wiederholen musst.

Auch für einen möglichen Terroranschlag solltest du gerüstet sein. Diverse Anbieter offerieren Versicherungen, die in diesem Fall ebenfalls einen Rücktritt akzeptieren. Jedoch nur dann, wenn der Terroranschlag unmittelbar vor Antritt der Reise und in Zielort-Nähe stattfand.

Anderenfalls hat diese Rücktrittsvariante keine Gültigkeit, wenn seitens des Auswärtigen Amtes vor Reisebuchung eine Reisewarnung bekanntgegeben wurde. In einem solchen Fall ist es möglich, deinen Reiseveranstalter zu kontaktieren.

Das versichert die Reiserücktrittsversicherung nicht

Wenn du beispielsweise dich von deinem Partner oder deiner Partnerin trennst, zahlt die Rücktrittsversicherung generell nicht. Denn sie geht davon aus, dass sich die Trennung bereits angekündigt hat. Wenn

  • aufgrund eines Staus der Flug verpasst wurde
  • dein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub storniert hat
  • du dich von deinem Partner trennst
  • du unter Flugangst leidest
  • eine Krankheit vor einem halben Jahr bereits einmal diagnostiziert wurde
  • ungünstige Wetterverhältnisse herrschen (beispielweise fehlender Schnee im Urlaubsgebiet bei Ski Reise),

dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht.

Ferner bist du nicht geschützt, wenn die Fluggesellschaft streikt oder ein Bürgerkrieg im Urlaubsland tobt.

Derartige Stornierungen sind zumeist erst unmittelbar vor Urlaubsstart beim Reiseanbieter möglich. Denn ausschließlich dann kann ein Veranstalter sicher davon ausgehen, dass das Sicherheitsrisiko wirklich deinen Reisezeitraum betrifft.

Hilfreiche Tipps

Schließe bestenfalls eine Police ohne Selbstbeteiligung ab. Anderenfalls musst du einen Teil der Kosten für die Stornierung selbst tragen.

Achte darauf, dass ein Reiseabbruch in der Reiserücktrittsversicherung enthalten sind.

Beachte das Kleingedruckte, wenn dort versicherte Rücktrittsgründe aufgelistet sind.

Versichere nicht nur dich selbst, sondern auch mitreisende Personen.

Verreist die gesamte Familie, lohnt sich ein Familientarif. In diesem Tarif kannst du auch bereits volljährige Kinder mitversichern, wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder noch unterhaltspflichtig sind.