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Die Familie sollte stets gut abgesichert sein. Besonders der Familienzuwachs stellt uns da in den ersten Jahren vor so manche Herausforderung. Denn die Kleinen sind nun einmal von Natur aus neugierig und es geht schnell etwas zu Bruch. Auch in der Kindergarten- und Schulzeit sollte das Kind über Versicherungen gegen Schäden abgesichert sein. Doch welche sind denn nun wirklich sinnvoll und ab wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

Private Haftpflichtversicherung

Über eine private Haftpflichtversicherung verfügen die meisten Menschen ohnehin, denn auch die Erwachsenen wollen abgesichert sein, falls es zu einem Schaden kommt. Und auch der Nachwuchs profitiert von der Haftpflichtversicherung. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen. Bis zur Volljährigkeit oder bis die Ausbildung abgeschlossen ist sind die Kinder über die Eltern mitversichert. Die private Haftpflichtversicherung sollte eine der ersten Versicherungen sein, die abgeschlossen wird.

Private Unfallversicherung

Erleidet ein Kind bleibende Schäden, dessen Ursache ein Unfall war, sorgt die private Unfallversicherung für die finanzielle Absicherung. Sie kommt für einen notwendigen Umbau des Elternhauses auf oder bietet durch spezielle Assistance-Leistungen eventuell notwendige Unterstützung in der Kinderbetreuung oder dem Haushalt. Alle Familienmitglieder sind mit einer Unfallversicherung abgesichert. Es ist demnach ratsam, eine solche so früh wie möglich abzuschließen.

Kinder-Invaliditätsversicherung

Die Kinder-Invaliditätsversicherung bietet eine zusätzliche Absicherung zur privaten Unfallversicherung. Mit ihr ist das Kind gegen durch Krankheit oder einen Unfall entstandene Invalidität versichert. Das bedeutet: Sollte das Kind eine Behinderung erleiden, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Rente. Da die Versicherung auch Krankheiten abdeckt, ist es ratsam, diese so früh wie möglich abzuschließen.

Eine Alternative zu der Kinder-Invaliditätsversicherung bietet die Kinderrentenversicherung. Das Angebot richtet sich hier nach der Nachfrage, sodass viele Versicherungen lediglich die Kinderrentenversicherung anbieten.

Rechtsschutzversicherung

Auch diese Versicherung macht natürlich bereits Sinn, wenn noch kein Nachwuchs in Sicht ist, denn zu Streitfällen kann es immer mal wieder kommen. Der Nachwuchs ist dann, sobald er geboren ist, über die Eltern mitversichert – je nach Regelung bis zur Volljährigkeit. Sollte es zu Schäden kommen und ein Streit entstehen, welcher vor dem Gericht geklärt zu klären ist, deckt die Versicherung die Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten für Sachverständige ab.

Private Krankenversicherung

Auch, wenn die Eltern bereits über eine gesetzliche Krankenversicherung verfügen und das Kind über diese kostenlos mitversichert werden kann, haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit für ihr Kind eine private Krankenversicherung abschließen. Diese bietet neben freier Arzt- und Krankenhauswahl die Möglichkeit, einen Spezialisten zu Rate zu ziehen und dessen Kosten von der Versicherung übernehmen zu lassen, sollte das Kind krankheitsbedingt einen solchen benötigen.

Es besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Krankenzusatzversicherung für das Kind abzuschließen. Diese kommt dann beispielsweise für Zahnbehandlungen oder ambulante Krankenhausaufenthalte auf. So lässt sich der Versicherungsschutz des Kindes erweitern und hohe Kosten können umgangen werden.

KinderPolice

Eine KinderPolice lässt sich individuell anpassen und richtet sich nach den persönlichen Vorstellungen des Versicherungsnehmers. Mit ihr lässt sich ein Vorsorgevermögen aufbauen, welches das Kind finanziell absichert. Durch die Möglichkeit der späteren Übernahme ist für eine gute Altersvorsorge gesorgt. So lässt sich bereits frühzeitig vorsorgen und dem Kind eine finanzielle Unterstützung bieten. Viele Anbieter bieten ein attraktives und flexibles Versicherungsmodell an. Daher lohnt es sich, vorher dementsprechend zu vergleichen, um das beste Angebot zu sichern.

Das Kind ist demnach bereits nach der Geburt durch viele, von den Eltern bereits abgeschlossene, Versicherungen gut abgesichert. Möchte man zusätzliche Absicherungen, können und sollten diese meist gleich nach der Geburt mit der Versicherung besprochen und in Anspruch genommen werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die gesundheitliche Absicherung gelegt werden. Wobei es lohnenswert ist, sich genauestens zu überlegen, welche Leistungen für das Kind erwartet und gewollt sind.

Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Problemen, die durch Beschädigungen von Wertgegenständen, welche durch das Kind bereits nach den ersten Lebensmonaten mit Beginn der Mobilität, zustande kommen können.

Die Rechtsschutzversicherung eignet sich, sollte diese nicht bereits vorher abgeschlossen sein, spätestens ab der Kindergarten- respektive Schulzeit, sobald das Kind sich in entsprechende Situationen, wie beispielsweise Streitigkeiten mit Nachbarn oder andere Konfliktsituationen begeben könnte. Dabei sollte die Rechtsschutzversicherung der Lebenssituation der Familie angepasst sein. Die Leistungen richten sich hier nach den zuvor gewählten Modulen.

Eine KinderPolice abzuschließen ist zwar sinnvoll, um für die Zukunft des Kindes vorzubeugen, ist jedoch keine Notwendigkeit für eine ausreichende Absicherung. Auch eine spezielle Ausbildungsversicherung ist laut Verbraucherschützer nicht nötig und zumeist überteuert.